Reparaturverzögerung hat keine Bedeutung für Geschädigten
Eine Reparaturverzögerung hat keine Bedeutung für den Geschädigten, sie darf nicht zu dessen Lasten gehen.
Eine Reparaturverzögerung hat keine Bedeutung für den Geschädigten, sie darf nicht zu dessen Lasten gehen.
Befindet sich ein KfZ in einer Waschstraße mit ausgeschaltetem Motor und wird es dort auf dem Förderband transportiert, befindet es sich nicht bei Betrieb im Sinne von § 7 StVG.